Bildungspaket (SM 26.10.2011)
Bildungsförderung in Deutschland tut not: Wie eine aktuelle PISA-Studie belegt, ist in kaum einem anderen vergleichbaren Industrieland der Bildungserfolg eines Kindes so abhängig von der sozialen Herkunft und dem sozialen Umfeld wie in Deutschland. Entsprechend liegt das Recht auf Bildung im Argen, und selbst das Bundesverfassungsgericht forderte in seinem Hartz-IV-Urteil (2010) eine weiterreichende Unterstützung für schulpflichtige Kinder.
Auf massiven Druck der Öffentlichkeit präsentierte die Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zunächst (2010) ihr minimalistisches Konzept des 'Bildungschips': ein Gutschein, den Hartz-IV-Empfänger unmittelbar für ausgewählte Leistungen ihrer schulpflichtigen Kinder einlösen können – eine geradezu klassisch neoliberale Lösung: (vermeintlich) unbürokratisch, individuell und ohne Öffentlichkeit. Doch dieses Vorhaben erwies sich als nicht durchsetzbar: Es war viel komplizierter als gedacht und vor allem politisch umstritten, nicht zuletzt wegen seiner Begrenzung auf Hartz-IV-Kinder.
Zwischen Regierungskoalition und Opposition wurde schließlich (Februar 2011) ein 'Bildungspaket' ausgehandelt - für 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche aus Familien, die Hartz IV oder andere Sozialhilfe empfangen. Die Bezeichnung 'Paket' deutet auf ein komplettes Förderangebot für die 'Bildung' – doch was ist enthalten? Unterstützung soll es für warmes Mittagessen, eintägige Klassenfahrten (€30 pro Jahr), Mitgliedsbeiträge für bestimmte Freizeitaktivitäten, z.B. in Musikschulen und Sportvereinen (insgesamt €10 pro Monat), und für Lernförderung geben. Das 'Paket' offenbart sich somit als ein Auswahlmenü, das auf kleinste Portionen sozial-kultureller Förderung zugeschnitten ist, wobei nur die Lernförderung unmittelbar auf den Bildungserwerb zielt.
Das 'Bildungspaket' wird, insbesondere von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), nicht nur wegen seiner unzureichenden finanziellen Ausstattung als "Mini-Päckchen" kritisiert, sondern auch als "Bürokratie-Monster". Zum Beispiel wird die 'Lernförderung', in Form von Nachhilfeunterricht, in ein Korsett von Einzelregelungen gesteckt, die viele Förderbedürftige bzw. -willige ausbremsen: Nur in Ausnahmefällen (Versetzungsgefahr) kann auf Antrag der Eltern und mit Beurteilung des Lehrers über Förderchancen des einzelnen Schülers befunden werden. Diese Prozedur überfordert die für das 'Bildungspaket' verantwortlichen 'Jobcenter', setzt die – ohnehin unter Personalkürzungen leidende – Lehrerschaft unter zusätzlichen Druck und wird viel zu spät als Hilfe für die Betroffenen wirksam.
Wem aber kommen die staatlichen Nachhilfegelder, ebenso wie die Mitgliedsbeiträge, zugute? Nicht den Schulen, sondern privaten Institutionen – ganz im Sinne neoliberaler Politik. Und die Kinder, die letztlich eine Förderung erfahren, werden weniger die sozial am schlechtesten Gestellten sein, sondern vielmehr der bildungsbewussten und 'bürokratiekundigen' Mittelschicht angehören. So wäre es anstelle des kärglichen und kaum handhabbaren 'Bildungspakets' viel sinnvoller, wie die GEW betont, das Geld für bedürftige Kinder direkt in den Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen zu stecken, denn in diesen Einrichtungen kann am nachhaltigsten soziale Bildungsförderung betrieben werden.
Quellen:
Kleinhubbert: Gutschein für Jimmy – in Spiegel 36/2011, S. 38f.
Loewe: Das Bürokratie-Monster – in Erziehung und Wissenschaft 5/2011; Zehn Euro für alles - in Erziehung und Wissenschaft 11/2010 [http://www.gew.de/Hartz-IV-Bildungspaket_grosser_Aufwand_fraglicher_Ertrag.html]
Roitsch: Grundrechte – nur gegen Bezugsschein – in Blätter für deutsche und internationale Politik 2/2011, S. 29-32
Was bringt das Bildungspaket? - in Deutschland aktuell Nr. 1/ 2011