Instrumentenreform (SM+OZ 26.11.2012)
Mit einem Gesetzesentwurf (2011) zur "Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" hat die gegenwärtige Bundesregierung eine Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente (2012) angestoßen. Die sogenannte Instrumentenreform soll die "Effektivität und Effizienz beim Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten" erhöhen. Das heißt, mit weniger Förderinstrumenten und viel weniger Geld soll die "Leistungserbringung" effektiver und effizienter werden.
Schon diese wenigen Stichwörter – 'Eingliederung am Arbeitsmarkt', 'Förderinstrumente', 'Effektivität und Effizienz', 'Leistungserbringung' - umreißen den technokratischen Zuschnitt der Reform. Arbeitsvermittlung wird bereits seit Inkrafttreten der Hartz-Reformen als 'moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt' betrieben, begleitet von neuen Begriffen wie 'Jobcenter' (statt Arbeitsamt), 'Fallmanager' (statt Arbeitsvermittler), 'Leistungsberechtigte' (Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe). Mit dieser Rhetorik wird auch in der Instrumentenreform die soziale Dimension ausgeblendet und zugleich die angestrebte Kostensenkung bemäntelt. So entpuppt sich die Instrumentenreform als reine Sparreform, wie folgende Beispiele zeigen:
Dank Instrumentenreform hat sich also das proklamierte Ziel - die "Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" – ins Gegenteil verkehrt, d.h. die Fördermöglichkeiten für Arbeitslose und -suchende werden sich im Gefolge der Reform rapide verschlechtern.
Quellen: