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Instrumentenreform (SM+OZ 26.11.2012)

Arbeitsmarktreform

Mit einem Gesetzesentwurf (2011) zur "Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" hat die gegenwärtige Bundesregierung eine Reform arbeitsmarktpolitischer Instrumente (2012) angestoßen. Die sogenannte Instrumentenreform soll die "Effektivität und Effizienz beim Einsatz von Arbeitsmarktinstrumenten" erhöhen. Das heißt, mit weniger Förderinstrumenten und viel weniger Geld soll die "Leistungserbringung" effektiver und effizienter werden.

Schon diese wenigen Stichwörter – 'Eingliederung am Arbeitsmarkt', 'Förderinstrumente', 'Effektivität und Effizienz', 'Leistungserbringung' - umreißen den technokratischen Zuschnitt der Reform. Arbeitsvermittlung wird bereits seit Inkrafttreten der Hartz-Reformen als 'moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt' betrieben, begleitet von neuen Begriffen wie 'Jobcenter' (statt Arbeitsamt), 'Fallmanager' (statt Arbeitsvermittler), 'Leistungsberechtigte' (Personen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe). Mit dieser Rhetorik wird auch in der Instrumentenreform die soziale Dimension ausgeblendet und zugleich die angestrebte Kostensenkung bemäntelt. So entpuppt sich die Instrumentenreform als reine Sparreform, wie folgende Beispiele zeigen:

  • Der drastische Rückgang in der Förderung für Langzeitarbeitslose führt dazu, dass diese noch weniger Beschäftigungschancen haben als bisher. "Schärfer sparen bei den Abgehängten" – so bringt ein "Spiegel"-Artikel die resultierende soziale Abwertung dieser Menschen auf den Punkt.
  • Mit der Streichung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden Angebote von Trägern beruflicher Bildung, Beschäftigungsförderung und Jugendberufshilfe beschnitten und gleichzeitig Erwerbsarbeit bei diesen Bildungsträgern vernichtet. Die Regierung nennt das "Leistungssteigerung in der aktiven Arbeitsmarktpolitik" – eine Ironie, wie die GEW kritisch herausstellt, ja ein Zynismus angesichts der effektiven Chancenlosigkeit angeblicher "Wiedereingliederungshilfen".
  • Die Ein-Euro-Jobs, ursprünglich ein Vorzeigemodell der Hartz-Reformen, sollen nicht nur wie bisher zusätzlich und in öffentlichem Interesse, sondern auch "wettbewerbsneutral" sein – soll heißen: Erwerbslose dürfen nichts machen, was normale Arbeitskräfte erledigen könnten. Damit aber werden nicht nur die Bewilligungen stark reduziert, sondern auch die Aufgaben sinnlos und realitätsfern und verlieren ihren eigentlichen Vorteil für die angestrebte Wiedereingliederung.

Dank Instrumentenreform hat sich also das proklamierte Ziel - die "Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt" – ins Gegenteil verkehrt, d.h. die Fördermöglichkeiten für Arbeitslose und -suchende werden sich im Gefolge der Reform rapide verschlechtern.

Quellen:

  • Ballauf: Preis vor Qualität und Jobs - in Erziehung und Wissenschaft 9/2011, S. 6f.
  • Kaltenborn: Arbeitsmarktpolitik: Instrumentenreform 2012 – in WISO direkt, August 2011
  • El-Sharif: Langzeitarbeitslose: Schärfer sparen bei den Abgehängten – in Spiegel online v. 31.01. 2012