Minijob (SM+OZ 26.11.2012; Anmerkung 15.02.2013)
Die Vielfalt neuer, wenig gesicherter Beschäftigungsformen ist kaum noch überschaubar, u.a. 'Minijobs', 'Midijobs', dazu deregulierte 'Leiharbeit' bzw. 'Zeitarbeit', und schließlich 'Ein-Euro-Jobs' für Arbeitslose... Ihr Auslöser waren die Hartz-Reformen, mit denen arbeitsrechtliche Begrenzungen gelockert und damit die Unsicherheiten im Erwerbsleben befördert wurden.
Hinter diesen Schlagwörtern stehen zumeist arbeitsrechtliche Bezeichnungen, festgeschrieben in den gesetzlichen Dokumenten, z.B. ist der 'Minijob' eine "geringfügige Beschäftigung" (Arbeitsentgelt bis 450 Euro, keine Sozialversicherung - siehe auch Anmerkung!), der 'Midijob' ein "Gleitzonenfall" (Arbeitsentgelt von 450 bis 850 Euro, an der Grenze zum Teilzeitverhältnis) und der 'Ein-Euro-Job' eine "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung".
Anstelle dieser umständlichen Bezeichnungen setzen sich aber in der Öffentlichkeit Kurzwörter durch, die besondere Ausdeutungen ermöglichen. Auffällig ist zunächst die häufige Verwendung von 'job' in diesen Begriffen. Hier ist nicht nur die allgemeine Vorliebe für englische Wörter im Spiel; auch das Konzept der englischen Arbeitsmarktreform hat Pate gestanden. So imitiert z.B. der Begriff 'Jobcenter' bewusst das englische Vorbild. Im englischen Verständnis kann der 'Job' alle möglichen Beschäftigungsverhältnisse umfassen - von einer hochqualifizierten Anstellung bis zum Gelegenheits-'job'. Hingegen bezieht sich unser Verständnis von 'Arbeit' – traditionell - auf eine geregelte Anstellung, basierend auf einem erlernten Beruf oder einer Qualifikation. Mit dem Wort 'Job' wird also nicht nur das neue Dienstleistungskonzept populär gemacht (wie mit 'Jobcenter'), sondern auch unser gedanklicher Anspruch auf Arbeit als geregelte berufliche Beschäftigung mit sozialer Absicherung gelockert (wie bei 'Minijob').
Der Wortbestandteil 'Mini' (in 'Minijob') schließlich bezeichnet recht gefällig – man denke an Minirock, Minibar, Minigolf - ein kleines Maß, ganz nach Bedürfnis. Das mag in solchen Fällen passen, bei denen relativ gut Verdienende einen 'Minijob' zum 'Aufstocken' ihres Gehalts für besondere Wünsche ergreifen. Gerade diese Fälle werden medienwirksam etwa zur Deutung von Statistiken über 'Minijobber' (bei unklarer Datenlage!) strapaziert. Allerdings ist die Lage derer, die einen 'Mini'-Nebenjob wegen unterbezahlter Hauptbeschäftigung auf sich nehmen (müssen), weit weniger akzeptabel. Und die ca. 5 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigten, die also nichts weiter als einen 'Minijob' haben, spüren dessen soziale Härte aufs schärfste.
'Minijobs' markieren somit die unterste Stufe das Erwerbslebens: gering im Ansehen und mager im Lohn. Ebenso wie viele Angebote deregulierter Leiharbeit gehören sie zum Niedriglohn-Sektor, der inzwischen fast ein Viertel aller Beschäftigten umfasst und der das Haupteinfallstor für die Armut bei uns in Deutschland ist.
Anmerkung: Die Bezeichnung 'geringfügig beschäftigt' wird im Neusprechblog (http://neusprech.org/) kritisch erörtert.
Quellen: