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Zusatzbeitrag  (SM 15.10.2010)

Öffnet internen Link im aktuellen FensterGesundheitsreform

Wofür steht der Fachbegriff 'Zusatzbeitrag'? Laut Regierungsbeschluss (September 2010) sollen alle künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen über den (nach oben offenen) Zusatzbeitrag abgedeckt werden, den allein die Versicherten zahlen müssen, während der Arbeitgeberanteil eingefroren wird.

Vom Begrifflichen her reiht sich dieses Reforminstrument in eine anscheinend schlicht-sachliche Verwaltungsterminologie ein, sehr ähnlich der schon zuvor eingeführten 'Zuzahlung' für medizinische Verordnungen. In der Sache jedoch markiert der 'Zusatzbeitrag' den Einstieg in das Prämiensystem für die gesetzliche Krankenversicherung und damit einen weiteren Meilenstein in Richtung der angestrebten Privatisierung im Gesundheitswesen.

Reformpolitisch kam der 'Zusatzbeitrag' als Kompromiss zustande, nachdem das ursprüngliche Vorhaben einer 'Öffnet internen Link im aktuellen FensterKopfpauschale' bzw. 'Öffnet internen Link im aktuellen FensterGesundheitsprämie' (CDU/FDP) innerhalb der Regierungskoalition auf den Widerstand der CSU traf und auch die entsprechenden Begriffe inzwischen offiziell tabu sind.

Die finanzielle Zumutung, die der 'Zusatzbeitrag' für den Versicherten bedeutet, erschließt sich – auch durch Erfahrungen mit 'Zuzahlung' und 'Praxisgebühr' - relativ leicht, wenngleich die konkreten Belastungen erst im 'Kleingedruckten' deutlich werden.

Hingegen bleibt eine nicht minder weit reichende Konsequenz in diesem Begriff zunächst verborgen: Der 'Zusatzbeitrag' soll den Wettbewerb der Kassen fördern, indem Patienten dahin wandern, wo es noch keinen oder einen geringeren Beitrag gibt. Dieser beabsichtigte Effekt ist Teil des neoliberalen Konzepts, das dem  'Öffnet internen Link im aktuellen Fenstereigenverantwortlichen Versicherten' eine neue Rolle auf dem Gesundheitsmarkt zuweist.

Quelle:

Szent-Ivanyi: Einstieg in die Kopfpauschale - in Berliner Zeitung v. 23.9.10, S. 5.